Unsere Leistungen Erbe & Schenkung

Sie wollen die Nachfolge in Ihr Vermögen regeln, um späteren Streit zwischen Ihren Erben zu vermeiden? Sie suchen nach einer steuersparenden Gestaltung für Ihre Vermögensnachfolge? Sie sind Erbe geworden und benötigen einen Erbnachweis? Sie wollen den Nachlass unter den Miterben aufteilen? Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Regelung Ihrer Rechtsnachfolge von Todes wegen und der – steuerlich in vielen Fällen häufig sinnvolleren – vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten:

  • Testament (einzeln oder als gemeinschaftliches Ehegattentestament)
  • Erbvertrag
  • Errichtung einer Stiftung
  • Pflichtteilsverzichtsvertrag
  • Vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen) zu Lebzeiten, z.B. durch Übertragung von Vermögen auf Abkömmlinge
  • Einräumung von Nießbrauchs- oder Wohnungsrechten
  • Erbscheinsanträge und Anträge auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
  • Erbauseinandersetzungen
  • Vermächtniserfüllungsverträge

Die Gestaltung der Erbfolge erfordert eine umsichtige und vorausschauende Herangehensweise. Wir beraten Sie bei der Notfallvorsorge für einen Unglücksfall genauso wie bei der langfristig angelegten Planung der Vermögensnachfolge. Dazu gehört die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten ebenso wie die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen. Zur Absicherung der Erbfolge dienen in vielen Fällen Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge mit dem Ehegatten und/oder den Abkömmlingen.
Besondere Sorgfalt bedarf die Planung der Unternehmensnachfolge im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Auch die Errichtung einer Stiftung stellt bisweilen eine interessengerechte Gestaltung dar. Nach dem Erbfall kümmern wir uns um die rechtliche Abwicklung der Erbfolge. Wir erstellen Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines europäischen Nachlasszeugnisses und bereiten die Erbauseinandersetzung unter den Miterben und die Erfüllung von Vermächtnissen vor.

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