Unsere Leistungen Vorsorge

Sie wollen Ihren Partner, Ihre Kinder oder andere Vertrauenspersonen mit der Besorgung Ihrer Angelegenheiten betrauen für den Fall, dass Sie dies selbst nicht mehr tun können? Sie wollen die Person Ihres Betreuers bestimmen? Wir besprechen und gestalten mit Ihnen Ihre Vorsorgeverfügungen, insbesondere:

  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Vorsorgevollmacht für Unternehmer
  • Betreuungsverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer Ihre Vermögensangelegenheiten und/oder Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Mit einer solchen Vollmacht vermeiden Sie die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers für Sie. Sie können stattdessen aber auch eine Person vorschlagen, die das Betreuungsgericht zu Ihrem Betreuer ernennen soll.

Für eine Patientenverfügung möchten wir Sie auf die Informationen verweisen, die das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereit hält: Patientenverfügung. Auch andere Institutionen bieten Informationen zur Patientenverfügung im Internet. Die Patientenverfügung muss nicht notariell beurkundet werden. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gern an uns.

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