Unsere Leistungen Ehe & Familie

Sie wollen vor der Eheschließung Regelungen zum Vermögensausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder zum Ausgleich Ihrer Altersversorgung vereinbaren? Sie wollen nach der Trennung von Ihrem Partner eine Vereinbarung zur einvernehmlichen Scheidung treffen? Sie wollen Vermögen auf Ihren Ehepartner übertragen? Sie sind nicht verheiratet und wollen dennoch die wirtschaftlichen Aspekte Ihrer Beziehung vertraglich absichern? Wenn Sie zu Beginn Ihrer Ehe oder im Fall der Scheidung einvernehmlich Regelungen zum Vermögensausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich vereinbaren wollen, bieten wir unsere Unterstützung an. Wir gestalten für Sie und mit Ihnen:

  • Vorsorgenden Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Trennungsvereinbarung
  • ehebedingte Zuwendungen
  • Partnerschaftsvertrag von nicht verheirateten Lebensgefährten

Frisch verliebte Paare denken oft nicht gerne über die Scheidung nach. Und doch kommt es nach Jahren manchmal zu Trennung und Scheidung. Der Gang zum Notar verhilft zu Rechtssicherheit, falls die Ehe scheitern sollte. Es empfiehlt sich, vor der Eheschließung eine Beratung beim Notar in Anspruch zu nehmen, damit nicht im Nachhinein unerwartete Folgen eintreten. Leben Ehegatten getrennt, können sie mit Hilfe einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung eine einvernehmliche Scheidung vorbereiten und die Folgen der Scheidung gütlich regeln. Während der Ehe können Ehegatten ihre Vermögensverhältnisse durch eine ehebedingte Zuwendung regeln, so dass beide Ehegatten an den Früchten der ehelichen Lebensgemeinschaft gleichmäßig beteiligt werden.

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